Gemeinsame Kinder und Umgangsregelung

Eine Trennung und die Regelung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern sind bei Gewalt besonders kompliziert. Wenn es ein gemeinsames Sorgerecht gibt oder ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht, dann ist eine Kommunikation mit dem Ex-Partner bezüglich der Kinder weiterhin erforderlich.

Bestimmte Schutzmaßnahmen - wie das Blockieren von Nummern und Kontakten - können nicht uneingeschränkt angewendet werden, wenn aufgrund der gemeinsamen Kinder weiterhin Kontakt bestehen muss.

Es kann hilfreich sein, für die Kommunikation mit dem Ex-Partner einen zusätzlichen Messenger und eine separate Mail-Adresse zu benutzen. Alltagskommunikation mit Freund*innen und Familie kann so ungestört stattfinden und der Messenger und die E-Mail-Adresse nur aufgerufen werden, wenn es tatsächlich notwendig ist, mit dem Ex-Partner zu kommunizieren.

Wenn die Möglichkeit besteht, kann auch eine neue Nummer und ein separates Handy angeschafft werden.

Wenn der Täter immer noch versucht, durch Stalking zu kontrollieren, sollten weiterhin die Hinweise bezüglich Stalking beachtet werden. Auch die Geräte der Kinder sollten auf Spy-Ware kontrolliert werden. Bei neuen Geräten, die ein Geschenk vom Ex-Partner sind, gilt besondere Vorsicht.

Wenn Du wegen gemeinsamer Kinder mit dem Ex-Partner kommunizieren musst, dann können die Kontakte auf die zwingend erforderlichen Kontakte beschränkt werden. Kommuniziere am Besten nur schriftlich mit ihm, so dass Du dies dokumentieren kannst. Selbstverständlich darf er dennoch keine Straftaten gegen Dich begehen, wie Stalking, Bedrohungen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz etc.