Rechtliche Möglichkeiten
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Sexuelle Belästigung im Internet, insbesondere durch das ungewollte Zusenden und Weiterleiten von pornografischen Inhalten, ist eine gravierende Grenzüberschreitung. Werden solche Inhalte ohne Zustimmung verschickt, kann dies in vielen Fällen strafbar sein.
Was ist strafbar?
- Das unaufgeforderte Zusenden von Abbildungen von Geschlechtsteilen
- Pornografische Darstellungen, die mit belästigenden Aufforderungen verbunden sind
- Die Zusendung von Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Rechtliche Grundlagen
- §184 StGB Die Verbreitung pornografischer Inhalte an Personen unter 18 Jahre ist strafbar.
- §240 StGB Das Zusenden solcher Inhalte kann als Nötigung gelten.
- §184b StGB Der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von sogenannten kinderpornografischen Inhalten ist strafbar.
- §185 StGB Beleidigung
- §176a Abs. 1 Nr. 3 StGB Sexueller Missbrauch
- §4 GewSchG Verstoß gegen eine Gewaltschutzverfügung
Strafanzeige automatisch generieren
Auf dickstinction.com kann bei sexueller Belästigung mit Dickpics eine Strafanzeige erstellt werden und dann bei der Polizei eingereicht werden.
Zivilrechtliche Möglichkeiten
Betroffene können sich auch zivilrechtlich wehren, etwa durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder eine einstweilige Verfügung. Auch hier empfehlen wir sich vorher anwaltlichen Rat einzuholen.