Rechtliche Möglichkeiten

Bei Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch greifen eine Reihe von Straftatbeständen. Wenn du überlegst, juristisch gegen die Täter vorzugehen, kannst du dich auf folgende Straftatbestände beziehen:

  • Strafbarkeit der missbräuchlichen Benutzung personenbezogener Daten (§44BDSG)
  • Fälschung beweiserheblicher Daten (§269StGB)
  • Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§270 StGB)
  • Urkundenfälschung (§276 StGB)
  • Betrug (§263 StGB)
  • Computerbetrug (§263a StGB)
  • Beleidigung, Verleumdung, etc. (§§185ff StGB)

Für die Strafverfolgung ist in der Regel nötig, eine Strafanzeige und ggf. einen Strafantrag zu stellen.

Es können auch zivilrechtliche Ansprüche in Form von Abmahnungen, Unterlassungsklagen und ggf. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für solche Schritte ist es immer sinnvoll, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Anwält*innen helfen dabei Strafanzeige oder Strafanträge zu stellen oder auch zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist häufig mit Kosten verbunden. In Frauenberatungsstellen erhältst du Informationen darüber, wie du kostengünstig eine Rechtsberatung erhalten kannst, z.B. mithilfe eines Antrags auf Beratungshilfe.