Rechtliche Möglichkeiten

Hatespeech an sich ist in Deutschland kein feststehender Begriff und kein besonderer Straftatbestand, sondern Hatespeech erfüllt verschiedene Straftatbestände, die es auch analog gibt. Oft tun sich Strafverfolgungsbehörden schwer damit, die Taten richtig einzuordnen oder sie werden bagatellisiert, häufig fehlen auch die richtigen Ansprechpartner*innen bei der Polizei. Dennoch kann es sinnvoll sein, Anzeige zu erstatten und Strafanträge zu stellen. Nicht selten werden bei Hatespeech folgende Straftatbestände erfüllt:

  • Volksverhetzung (§130 StGB)
  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Nötigung (§240 StGB)
  • Bedrohung (§241 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Nachstellung (§ 238)
  • Gewaltdarstellung (§131 StGB)
  • Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§126 a StGB)
  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)

Auch zivilrechtliche Interventionen in Form von Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Löschungs-/ oder Abänderungsansprüchen, aber auch Schmerzensgeld und/oder Schadensersatzforderungen sind möglich.

Wenn du rechtliche Schritte planst, ist es wichtig, vorher Beweise zu sammeln und die Inhalte zu sichern. Wie du das tun kannst, erfährst du hier: [Wie dokumentiere ich?]

Für alle juristischen Schritte ist es sinnvoll, sich vorher von einer Anwält*in beraten zu lassen. Anwaltliche Beratung ist mit Kosten verbunden. Wenn du über wenig finanzielle Mittel verfügst, gibt es die Möglichkeit, bei Gericht Beratungshilfe zu beantragen. Du kannst dich bei einer Fachberatungsstelle in deiner Nähe informieren, wie ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wird.

Meinungsfreiheit?

Menschen, die Hass verbreiten und andere beschimpfen, verweisen oft auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen und das Infragestellen grundlegender Menschenrechte sind jedoch keine Meinung, sondern oftmals strafbare Handlungen. Die Inhalte sind nicht weniger schwerwiegend, weil sie im Netz oder anonym geäußert werden.