Rechtliche Möglichkeiten
Es sollte immer anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Stalking ist seit dem 01.04.2007 ein eigener Straftatbestand.
- Viele Stalking-Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung. Sofern eine Gewaltschutzverfügung erlassen wurde, kommt stets auch eine Strafbarkeit nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht.
- Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss bei vielen Delikten innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden.
- Weitere rechtliche Möglichkeiten sind zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die stalkende Person(en), die Beantragung von Gewaltschutzverfügungen und das Beantragen der Löschung von Daten. Auch hierfür ist es wichtig, sich anwaltlich beraten zu lassen und in Erfahrung zu bringen, mit welchen Kosten dies verbunden ist. In Frauenberatungsstellen erhältst du Informationen darüber, wie du kostengünstig eine Rechtsberatung erhalten kannst, z.B. mithilfe eines Antrags auf Beratungshilfe.