Rechtliche Möglichkeiten

Wenn Bilder oder andere Inhalte über dich im Internet kursieren, deren Veröffentlichung du nicht zugestimmt hast, ist es wichtig, schnell zu handeln. Dabei sind zivilrechtliche Schritte gegen den Täter und die Plattformen hilfreich und du kannst gegenüber Plattformen deine Datenschutzrechte geltend machen. Oft ist bildbasierte Gewalt auch strafbar. Anzeigen bei der Polizei und Gerichtsprozesse können aber sehr belastend sein. Eine Fachberatungsstelle kann dir bei der Entscheidung helfen, ob und wie du rechtlich gegen nicht-einvernehmlich verbreitete Bilder vorgehst. Es ist ratsam, eine Anwält*in zu konsultieren, bevor du rechtliche Schritte einleitest.

Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Strafrecht

Auch wenn du zugestimmt hast, dass intime Fotos oder Videos gemacht werden, oder du Aufnahmen von dir selbst verschickt hast: Sie dürfen ohne deine Zustimmung nicht weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Dasselbe gilt auch für gefälschte Inhalte, die den Eindruck erwecken Abbildungen von dir zu sein.

Die Weitergabe von Aufnahmen gegen den Willen der abgebildeten Person ist strafbar und sowohl im Kunsturhebergesetz (§33 KUG) als auch im Strafgesetzbuch geregelt (§ 201a StGB). Das Einverständnis mit der Aufnahme beinhaltet niemals automatisch die Erlaubnis zur Weitergabe

Auch wenn jemand für den Fall, dass Du eine bestimmte geforderte Handlung nicht ausübst, damit droht, die Aufnahmen zu veröffentlichen, kann das strafbar sein. Der Straftatbestand der Nötigung ist im Strafgesetzbuch unter § 240 StGB geregelt.

Ohne dein Einverständnis dürfen Aufnahmen von dir nicht gemacht werden, wenn Du in einem Raum oder geschützten Raum bist. Geschieht dies doch, z.B. durch eine manipulierte Webcam oder eine versteckte Kamera, so wird dadurch dein „Höchstpersönlicher Lebensbereich“ verletzt (§201a StGB).

Für gefälschte Inhalte gilt: Bisher fehlt sowohl für die Anfertigung als auch für die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes eine umfassende Regelung im Deutschland Strafrecht. Allerdings ist Deutschland durch eine EU-Richtlinie dazu verpflichtet worden hier nachzusteuern.

Für solche Schritte ist es immer sinnvoll, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Betroffenenrechte aus der Datenschutz-Grundverordnung

Dein Gesicht darf gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur dann verarbeitet (z.B. veröffentlicht) werden, wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast.

Wird ein Inhalt von dir online veröffentlicht, ohne dass du dem zugestimmt hast, kann die DSGVO als Instrument zur Verteidigung deiner Rechte dienen. Die darin enthaltenen Betroffenenrechte, wie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 16-18 DSGVO), müssen vor der Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Plattform schriftlich geltend gemacht werden.

Hier eine Auswahl der Kontaktmöglichkeiten von Datenschutzbeauftragten der großen Plattformen:

Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Zivilrecht

Zivilrechtliche Mittel können gegen Täter gerichtet werden und gegen Plattformen, wenn Sie beispielsweise Löschersuchen nicht nachkommen. Auch können Handlungen, die die nicht strafbar sind, verfolgt werden und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zu den zivilrechtlichen Mitteln zählen Abmahnungen, strafbewährte Unterlassungserklärungen, die sowohl in einstweiligen Verfügungen, als auch in Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden können.  

Zivilrechtliche Schritte gegen den Täter können nicht anonym durchgeführt werden – der Name und die Adresse des Täters müssen bekannt sein, auch wird die Identität der Betroffenen vor dem Täter offengelegt. Zudem: Zivilrechtliche Schritte bringen ein gewisses finanzielles Risiko mit sich. Im Fall des Unterliegens müssen die gegnerischen Anwaltskosten übernommen werden.

Wenn du überlegst rechtliche Schritte einzuleiten, ist es empfehlenswert, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Anwält*innen helfen dabei Strafanzeige oder Strafanträge zu stellen oder auch zivilrechtliche Schritte einzuleiten wie z.B. Abmahnungen, Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügung etc. Dies ist häufig mit Kosten verbunden. In Frauenberatungsstellen erhältst du Informationen darüber, wie du kostengünstig eine Rechtsberatung erhalten kannst, z.B. mithilfe eines Antrags auf Beratungshilfe.